Grundpflege
nach SGBV§37, 2 (betrifft alle medizinischen Verordnungen des Arztes)


Krankenbeobachtung
Körperpflege
Betten und Lagern
Sanitäre Hilfeleistung
Mobilisation
Essen zubereiten / verabreichen
Psychische Betreuung, aufklärende stabilisierende Gespräche mit dem Patienten