Pflegeversicherung



Die Leistungen der Pflegeversicherung beinhalten z.B. Hilfe:

Körperpflege
Krankenbeobachtung
Betten und Lagern
Sanitäre Hilfeleistung
Mobilisation
Essen zubereiten / verabreichen
Psychische Betreuung, aufklärende stabilisierende Gespräche mit dem Patienten
Hauswirtschaftliche Verrichtungen wie z.B. Einkäufe erledigen sowie verschiedene Hilfeleistungen im Haushalt

Die anfallenden Kosten dafür können von der Pflegekasse im Rahmen der Pflegeversicherung übernommen werden, wenn Sie einen Antrag gestellt haben und in eine der drei Pflegestufen eingestuft worden sind.

Dabei muss ein bestimmter Mindestbedarf an Hilfe vorliegen, wenn Sie einer der drei Pflegestufen zugeordnet werden sollen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nimmt die Begutachtung darüber vor.

Falls Sie Fragen zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in einer der Pflegestufen haben, informieren wir Sie darüber gern.

Auch für Menschen, die keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, aber dennoch Hilfebedarf haben, kann ein Kostenübernahme-Antrag an den Sozialhilfeträger gestellt werden. Auch darüber - wie über die gesamte Kostenregelung - werden wir Sie detailliert beraten.





Pflegedienst Yvonne Steinwitz
Spenerstraße 25
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